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Physiotherapie in 5020 Salzburg | Praxis an der Glan

Patienteninformationen Praxis an der Glan in Salzburg

Für eine rehabilitative physiotherapeutische Behandlung bedarf es vom Arzt für Allgemeinmedizin oder einem Facharzt, bzw. Krankenhaus einen Verordnungsschein.

Was muss auf diesem Verordnungsschein stehen?

  • genaue Diagnose
  • verordnete Therapiemaßnahmen
  • Anzahl der Behandlungen
  • evt. wenn der Besuch einer Praxis aus Mobilitätsgründen nicht machbar ist

Osteopathie und andere ganzheitliche Behandlungsformen (APM, Craniosacrale Therapie, TCM-Beratung, etc.) sind reine Privatleistungen und werden von den Versicherungsanstalten nicht rückvergütet. Trotzdem bedarf es einer ärztlichen Verordnung!

Chefärztliche Bewilligung

Um Ihnen als Wahlpatienten*innen bei Ihrer Krankenkasse die Rückvergütung zu ermöglichen, muss der Verordnungsschein ebenfalls VOR Behandlungsbeginn bewilligt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Bitte beachten Sie, dass Lymphdrainagen IMMER chefarztpflichtig sind!

Gültigkeit des Verordnungsscheins

Der Behandlungsbeginn muss innerhalb 1 Monats ab Ausstellungsdatum bzw. Chefarztdatum sein.

Die Behandlungsserie muss, je nach Kasse, innerhalb von 3 bis 6 Monaten durchgeführt werden.

Abrechnung

Wir sind Wahltherapeutinnen, das heißt, dass Sie am Ende Ihres Therapieblocks eine Rechnung von Ihrer Therapeutin erhalten. Diese überweisen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen. Anschließend reichen Sie die Rechnung samt Zahlungsbestätigung und Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen, in der Regel sind das ca. 50 % des Rechnungsbetrages.

Wie erreichen Sie uns?

Am besten erreichen Sie uns über unsere Telefonnummer +43 (0) 662 - 840 810 oder +43 (0) 670 - 556 8140. Falls wir gerade in einer Behandlung sind, sprechen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer deutlich auf unseren Anrufbeantworter. Wir rufen Sie in der behandlungsfreien Zeit zurück.

Was ist zur 1. Behandlung mitzubringen?

  • Verordnung zur Physiotherapie
  • Aktuelle Befunde
  • Leintuch oder großes Badetuch
  • Bequeme Kleidung

Die 1. Therapieeinheit dient hauptsächlich der Anamnese und Befunderhebung.

Sie können Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten?

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig (spätestens 1 Werktag vor dem Termin) mit, dass Sie verhindert sind und vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Ersatztermin.

Geben Sie uns bei kurzfristigen Krankheitsfällen bitte so rasch wie möglich telefonisch Bescheid bzw. sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter.

Vereinbarte Termine teilen wir uns verbindlich für Sie ein. Daher ist es nicht möglich, einen Termin, der kurzfristig abgesagt oder vergessen wird, durch einen neuen Patienten zu ersetzen. Es entstehen uns Kosten, die wir bei nicht zeitgerechter Absage bzw. bei unentschuldigten Terminen privat an Sie weiter verrechnen müssen.

Danke für Ihr Verständnis.

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